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Urteil
von Nürnberg
Was
ist Gerechtigkeit?
Ein
Beitrag zum 8./9. Mai 2005 - 60 Jahre Befreiung
"Keiner
der Angeklagten ist (...) der
Ermordung
oder der Misshandlung
irgendeiner
bestimmten Person
beschuldigt.
(...) Einfacher Mord und
Einzelfälle
von Gräueltaten bilden nicht
den
Anklagepunkt für die Beschuldigung.
Die
Angeklagten sind solch unermesslicher
Verbrechen
beschuldigt, dass bloße
Einzelfälle
von Verbrechenstatbeständen
im
Vergleich dazu unbedeutend erscheinen.
Die
Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der
bewussten
Teilnahme an einem über
das
ganze Land verbreiteten und von
der
Regierung organisierten System
der
Grausamkeit und Ungerechtigkeit
unter
Verletzung der Kriegsgesetze
und
der Gesetze der Menschlichkeit,
begangen
im Namen des Rechts unter
der
Autorität des Justizministeriums
und
mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch
des
Mörders war unter der Robe des
Juristen
verborgen."
(Aus
dem Nürnberger Juristenurteil)
• VORBEMERKUNG
/ HINTERGRUND •
Die
Urteile der Siegermächte des zweiten Weltkriegs zwischen 1945 und 1949
gehörten zu den am meisten umstrittenen Akten der Rechtsprechung im Bereich
des internationalen Rechts. Während die einen - vor allem die betroffenen
Angeklagten, ihre Gesinnungsgenossen, aber auch etliche Rechtsgelehrte und Politiker
- von blanker "Siegerjustiz" sprachen, zählten die Urteile bei
den anderen zu den Fundamenten eines erweiterten, in vielerlei hinsichtlich
neuen internationalen (Straf-)Rechts. Aus heutiger Sicht kann man die letzt
genannte Einschätzung nur unterstützen. Nicht nur das: die Urteile
begründeten - neben den Konferenzen von Jalta, Teheran und Potsdam und
der Gründung der Vereinten Nationen - auch die vielfältigen, wenn
auch in den nachfolgenden Jahrzehnten durch den "Kalten Krieg" immer
wieder durchbrochenen, Bemühungen, durch das Verbot des Angriffskriegs,
der Schaffung von Straftatbeständen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Verbrechen gegen den Frieden und Kriegsverbrechen ein völlig neues internationales
Recht zu schaffen, das die Grundlage der Nachkriegs(welt)ordnung werden sollte.
(1)
Anfang
der 60er Jahre waren in der Bundesrepublik Deutschland - anders als in der damaligen
DDR - die Urteile des Internationalen Militärgerichtshofs mit dem Bann
des Tabus belegt. Man wollte noch immer verdrängen und auch verleugnen.
Hinzu kommt, dass viele in diesen Prozessen Verurteilte längst wieder,
zum Teil vorzeitig, aus der Haft entlassen worden waren. Die Urteile selbst
waren - außer gegen die Hauptangeklagten, die größtenteils
zum Tode durch den Strang verurteilt und hingerichtet wurden - trotz aller gegenteiligen
Kritik insgesamt eher milde angesichts der Verbrechen, die die Angeklagten sich
vorwerfen lassen mussten. Kurz nach dem Bau der Berliner Mauer (13.8.1961),
der eine neue Stufe im "Kalten Krieg" einleitete, kam im Dezember
1961 Stanley Kramers "Gerichtsdrama" "Judgment at Nuremberg"
in die Kinos - auch in der Bundesrepublik Deutschland -, der einen der Nürnberger
Prozesse zum Thema hatte: den Juristenprozess, der tatsächlich zwischen
März und September 1947 stattgefunden hatte, im Film (der übrigens
an Originalschauplätzen gedreht wurde) in das Jahr 1948 verlegt wurde.
Die Personen des Films sind frei erfunden, viele Aspekte der Handlung allerdings
beziehen sich direkt auf den wirklichen Prozess.
• DER
FILM •
Ein
konservativer Richter aus der amerikanischen Provinz, Dan Haywood, "von
Natur aus" Republikaner, wie er sagt, der jedoch den Demokraten und vormaligen
(verstorbenen) amerikanischen Präsidenten Roosevelt für einen großen
Mann hielt, soll in der noch immer von Trümmern gezeichneten ehemaligen
"Reichsparteitagsstadt" Nürnberg den Prozess gegen vier ehemalige
Richter des NS-Staates leiten. Angeklagt sind der ehemalige Justizminister Dr.
Ernst Janning sowie die Richter Emil Hahn, Werner Lampe und Friedrich Hofstetter.
Während sich die letzten drei Angeklagten in der Eröffnungsverhandlung
für nicht schuldig erklären, schweigt Janning auch in den folgenden
Wochen des Prozesses beharrlich. Sein Verteidiger, der junge Anwalt Hans Rolfe,
ist umso beredter, erklärt Janning von sich aus für nicht schuldig
und betrachtet ihn als großes Vorbild für seine eigene Tätigkeit.
Die Anklage vertritt Colonel Lawson, ein Mann, der bereits in anderen Prozessen
gegen NS-Täter Erfahrungen gesammelt hat und als "scharfer Hund"
gegen NS-Angeklagte gilt. U.a. war er auch Ankläger im Prozess gegen General
Bertholt, der zum Tode verurteilt und hingerichtet worden war. Im Haus von dessen
Witwe (gespielt von Marlene Dietrich) ist Richter Haywood für die Zeit
des Prozesses einquartiert; ihm zur Verfügung steht das Ehepaar Halberstadt
als Hausangestellte.
Als
Zeugen der Anklage fungieren u.a.
- der
ehemalige Justizminister Dr. Wieck, den Janning 1935 im Amt ablöste, weil
Wieck die Politik des NS-Staates nicht mehr unterstützen wollte;
- der
Bäckergeselle Rudolph Petersen, gespielt von Montgomery Clift, eines der
Opfer der Zwangssterilisationen der Nazis;
- eine
Frau Irene Hoffmann Walter, die wegen "Rassenschande" mit einem jüdischen
Geschäftsmann namens Feldenstein zu zwei Jahren Haft verurteilt worden
war, während Feldenstein hingerichtet wurde;
- Dr.
Heinrich Geuter, Verteidiger im Feldenstein-Prozess, in dem Hahn Anklagevertreter
und Janning Richter war.
In
eindrucksvollen Auseinandersetzungen zeigt Kramer anhand dieser Zeugenaussagen
nicht nur die unterschiedlichen juristischen Auffassungen über Schuld oder
Unschuld der Angeklagten. Der Film geht weit darüber hinaus. Er zeigt fast
alle Konflikte auf, die im Zusammenhang mit der Beurteilung von NS-Straftaten
nach Ende des zweiten Weltkrieges auch in der Öffentlichkeit diskutiert
wurden.
Dabei
sind besonders die schauspielerischen Leistungen hervorzuheben, weil sich gerade
in ihrer Darstellung die unterschiedlichen (juristischen und politischen) Positionen
als Charaktermerkmale der Beteiligten entpuppen. Diese Kongruenz zwischen "äußerem"
Geschehen und "inneren" Abläufen vor allem bei den Prozessbeteiligten
macht eine große Stärke des Films aus. Die zweite Stärke besteht
darin, dass Kramer den beengten Raum eines Gerichtssaals in überzeugender
Weise dazu nutzen kann, die Tragödie der Jahre 1933-45 plastisch, minutiös,
sozusagen im konzentrierten Kleinformat darzustellen. Täter, Opfer, Angeklagte
und Ankläger, Richter und (Welt-)Öffentlichkeit greifen in diesem
Raum in einer Weise Platz, wie dies kaum einem anderen Film je gelungen ist.
Zum dritten gelingt es aber auch und vor allem, die entscheidenden Fragen im
Zusammenhang mit der Verurteilung von Tätern und dem - nicht nur justizförmigen
Umgang - mit dem NS in spannender Weise für ein interessiertes Publikum
aufzubereiten.
Last
but not least versteht es Kramer, durch den Wechsel von zumeist sehr langen
Szenen im Gerichtssaal mit wesentlich kürzeren Szenen außerhalb,
sozusagen Atempausen, die aber weit mehr sind und die entscheidenden Themen
ergänzen und füttern, über drei Stunden mit seinem Film zu fesseln.
• BRENNPUNKTE
•
Schon
bei der Vernehmung des ersten Zeugen, des Vorgängers im Amt des Justizministers,
Dr. Wieck, werden die Konflikte mehr als nur angedeutet. Wieck erzählt
von der Änderung des Justizsystems nach 1933 und dass er dies nach 1935
nicht mehr mittragen konnte, dass nur wenige im Bereich der Justiz protestiert
hätten. Rolfe baut seine Verteidigung geschickt auf: Hat der NS nicht die
Arbeitslosen von der Straße geholt, den Kommunismus beseitigt und hat
nicht Dr. Wieck selbst 1934 den Treueeid auf Hitler geschworen? Mit dieser Kombination
aus sattsam bekannten Pseudoargumenten und der Verstrickung auch Wiecks in den
NS stellt er den Zeugen der Anklage letztlich kalt.
Auch
beim zweiten Zeugen, dem Bäckergesellen Petersen (eindrücklich von
Montgomery Clift dargestellt), nutzt er gnadenlos Schwächen: Petersen wurde
wegen die "Volksgesundheit schädigenden Schwachsinns" zwangssterilisiert.
Hofstetter hatte das Urteil zu verantworten, Janning hatte es bestätigt.
Zum Schluss der Vernehmung hin stellt Rolfe dem Zeugen eine Aufgabe: Er solle
einen Satz aus den Worten "Hase, Jäger, Feld" bilden. Petersen
scheitert daran, so dass er als "Schwachsinniger" da steht. Rolfe
argumentiert zusätzlich damit, dass ein Gericht in einem US-Staat ebenfalls
eine Zwangssterilisation mit der Volksgesundheit begründet habe und das
Thema lange vor 1933 auch in anderen Ländern diskutiert wurde.
Erst
bei der Vernehmung der Zeugin Hoffmann gelingt es der Anklage, bedingt durch
Fehler Rolfes, zu punkten. Rolfe drängt die Zeugin so weit in die Enge
- sie solle doch zugeben, dass sie ein Verhältnis mit dem Juden Feldenstein
hatte -, dass der Angeklagte Janning sich das erste Mal erhebt und gegen die
Vernehmung Rolfes mit den Worten protestiert: "Herr Rolfe, ist es schon
wieder so weit?"
In
all diesen Vernehmungen, aber auch in den Gesprächen, die Richter Haywood
mit dem Ehepaar Halberstadt und der Generalswitwe Bertholt führt, werden
wir mit den genannten Brennpunkten des justizförmigen Umgangs mit NS-Tätern
usw. konfrontiert.
• "Wir
haben nichts gewusst" •
Sowohl
das Paar Halberstadt wie einer der angeklagten Richter und Frau Bertholt behaupten,
von den Gräueln, vom Holocaust nichts gewusst zu haben. All dies sei "in
aller Stille", geheim abgelaufen. Zu Recht fragt Janning in seiner einzigen
Einlassung im Prozess: "Wo waren wir, als von den Gleisen die Züge
abfuhren? Wenn jemand nichts wusste, dann weil er nichts wissen wollte."
• "Wenn
wir nicht gewesen wären, wäre es noch schlimmer gekommen" •
Auch
diese Behauptung eines Angeklagten, verkoppelt mit dem weiteren Argument, man
habe ja heimlich einigen Leuten zur Flucht verholfen, und vor allem mit der
Behauptung, man habe nicht geahnt, was (nach dem Beschluss der Wannsee-Konferenz
über die "Endlösung der Judenfrage") noch kommen werde,
stellt Kramers Film bloß als das, was es ist: entweder eine reine Schutzbehauptung
oder, wie es Richter Haywood Janning gegenüber ausdrückt: Angefangen
hat es nicht mit der Vernichtung von Millionen, sondern mit dem ersten Todesurteil,
das u.a. er gefällt habe (2).
• "Nationalsozialismus
und Deutschland sind zwei paar Dinge" •
Janning
selbst straft diese Behauptung, auf der auch Rolfe zur "Ehrenrettung des
deutschen Volkes" immer wieder rekurriert, in seiner Einlassung der Lüge:
Er habe geglaubt, das Vaterland sei gegen Ende der Weimarer Republik in Gefahr
gewesen, Hitler habe in ihm und Millionen anderen die Hoffnung erzeugt, es zu
retten. Aus diesem Grund habe er alles in Kauf genommen; sein Urteil im Feldenstein-Prozess
habe dann - nachdem er alles hingenommen habe - von vornherein, bevor er noch
den Gerichtssaal betreten habe, fest gestanden. Der Prozess sei eine Farce,
eine zynische Lüge gewesen.
• "Auch
andere (Staaten) seien schuld an Hitlers Aufstieg" •
Dieses
insbesondere von Rolfe immer wieder vorgebrachte Argument, aufgeworfen an den
Fragen der Zwangsterilisation, des Hitler-Stalin-Paktes, der Appeasement-Politik
Frankreichs und Großbritanniens u.a.m., wird insbesondere im von Richter
Haywood verlesenen Urteil als Scheinargument verworfen. Denn es könne nicht
dazu führen, dass gegenüber den NS-Tätern, die nicht einfach
einzelne Straftaten begangen, sondern an einem Unrechtssystem mitgearbeitet
hätten, Milde angebracht sei.
• "Wir
müssen vergessen, damit wir eine Zukunft haben" •
Frau
Bertholt ist es, die diesen Satz gegenüber Richter Haywood äußert.
Sie und vor allem auch der verbissene Angeklagte Emil Hahn, der aus seiner immer
noch bestehenden NS-Überzeugung keinen Hehl macht, wollen damit nicht nur
Milde in den Urteilen. Sie hoffen auf eine aktuelle politische Situation, die
inzwischen eingetreten ist: den Beginn des "Kalten Krieges", den die
sich herausbildenden Blöcke des Westens und Ostens 1948 beginnen (Luftbrücke,
Bizone usw.). Die Vertreter der amerikanischen Besatzungsmacht befürchten,
durch zu harte Strafen gegen NS-Täter könne es schwierig werden, die
westlichen Zonen, die nahende Bundesrepublik Deutschland, in die anstehende
Systemauseinandersetzung mit der Sowjetunion zu integrieren. Vertreter der US-Besatzungsmacht
versuchen sowohl Ankläger Lawson, als auch Richter Haywood in dieser Hinsicht
zu beeinflussen. Vergeblich.
Das
Urteil, das Haywood am Schluss verliest, hält sich eng an den Wortlaut
des Urteils des tatsächlichen Juristenprozesses, wie es hier zu Anfang
in einem entscheidenden Abschnitt zitiert wurde. In allen genannten Punkten
ist "Judgment at Nuremberg" ein besonders wichtiger und nicht nur
Anfang der 60er Jahre bedeutender Film. Er ist zugleich ein Zeitdokument, das
auf wesentliche Umstände und Probleme des Umgangs mit dem Nationalsozialismus
und darüber hinaus mit Straftätern aus staatlichen Strukturen heute
hinweist - und aus all diesen Gründen ist dieser Film auch heute noch aktuell.
Dazu
bei trägt die in jeder Hinsicht hervorragende Besetzung. Spencer Tracy
spielt einen durch und durch konservativen Richter, der allerdings nicht nur
zu den Grundfesten eines demokratischen Rechtssystems steht, sondern zugleich
auch demonstriert, dass die Prozesse nichts mit "Siegerjustiz" zu
tun hatten. Er lässt nicht nur den Ankläger, sondern auch den Verteidiger
ausgiebig zu Wort kommen und verweist, wenn es sein muss, auch beide in die
Schranken. Nur dadurch bekommt der Prozess auch seinen Sinn. Haywood selbst
steht vor allem vor einem Problem: Er kann nicht begreifen, warum ein Mann wie
Janning, der an der Ausarbeitung der Weimarer Verfassung mitgewirkt hatte, sich
später in das Unrechtssystem integrierte.
Auch
Maximilian Schell, der für seine Rolle einen Oscar erhielt, überzeugt
durch die Darstellung eines Mannes, der nicht begreifen kann oder eher: nicht
will, wie wichtig eine Verurteilung seines Mandanten ist, um auch den Millionen
Opfern und ihren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Burt
Lancaster als Ex-Justizminister Janning verdeutlicht in seiner Darstellung einen
Mann, der - trotz seines umfassenden Schuldeingeständnisses - nicht begreift,
dass schon sein erstes Unrechtsurteil der Anfang vom Ende jeglicher Humanität
war.
Richard
Widmark verkörpert einen - anfangs als verbohrt und fanatisch wirkenden
- Ankläger, der jedoch am Schluss als jemand da steht, ohne den solche
Prozesse unmöglich gewesen wären. Er bleibt konsequent dabei, dass
die Angeklagten um der Gerechtigkeit willen verurteilt werden müssten.
Auch
Marlene Dietrich, Montgomery Clift und Judy Garland als Zeugin Irene Hoffmann
sowie die Darsteller in den Nebenrollen machen "Judgment at Nuremberg"
zu einem tragischen Film und zugleich cineastischen Genuss.
Wertung:
10 von 10 Punkten.
Prädikat:
Besonders wertvoll.
Ulrich
Behrens
Dieser
Text ist zuerst erschienen bei:
Zu diesem Film gibt es im archiv mehrere Texte
(1)
Vgl. dazu u.a.: "Politik als Verbrechen". 40 Jahre Nürnberger
Prozesse. Hrsg. von Martin Hirsch, Norman Paech, Gerhard Stuby, Hamburg 1986.
(2)
Dass sich Angehörige des Staatsdienstes durchaus weigern konnten, sich
am Unrechtssystem zu beteiligen, hat u.a. Ernst Klee am Beispiel von Erschießungskommandos
in den baltischen Staaten nachgewiesen. Es hat nur kaum jemand getan. Vgl. Ernst
Klee u.a. (Hrsg.): "Schöne Zeiten". Judenmord aus Sicht der Täter
und Gaffer. Frankfurt am Main 1988.
Das
Urteil von Nürnberg
(Judgment
at Nuremberg)
USA
1961, 186 Minuten
Regie:
Stanley Kramer
Drehbuch:
Abby Mann
Musik:
Ernest Gold
Kamera:
Ernest Laszlo
Schnitt:
Frederic Knudtson
Produktionsdesign:
Rudolph Sternad
Darsteller:
Spencer Tracy (Richter Dan Haywood), Burt Lancaster (Dr. Ernst Janning, Angeklagter),
Richard Widmark (Col. Tad Lawson, Ankläger), Marlene Dietrich (Frau Bertholt),
Maximilian Schell (Hans Rolfe, Verteidiger), Judy Garland (Irene Hoffmann Wallner,
Zeugin der Verteidigung), Montgomery Clift (Rudolph Petersen, Zeuge der Verteidigung),
Ed Binns (Senator Burkette), Werner Klemperer (Emil Hahn, Angeklagter), Torben
Meyer (Werner Lampe, Angeklagter), Martin Brandt (Friedrich Hofstetter, Angeklagter),
William Shatner (Capt. Harrison Byers), Kenneth MacKenna (Richter Kenneth Norris),
Alan Baxter (Brig.-General Matt Merrin), Ray Teal (Richter Curtiss Ives), Virginia
Christine (Frau Halberstadt), Ben Wright (Herr Halberstadt), John Wengraf (Dr.
Karl Wieck, Zeuge der Verteidigung), Karl Swenson (Dr. Heinrich Geuter, Zeuge
der Verteidigung), Olga Fabian (Elsa Lindnau, Zeugin der Anklage)
Internet
Movie Database: http://german.imdb.com/title/tt0055031
©
Ulrich Behrens 2005
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